Die PraxisNACHFOLGE gestalten.
KOMPETENT. PRAXISNAH. WERTSTEIGERND.
In Ihrem Interesse.
Die Abgabe der eigenen Praxis zum Berufslebensende sollte wohl geplant sein. So empfehlen neben uns auch andere renommierte Experten, dass eine Praxisabgabe ca. 5-10 Jahre im Voraus geplant werden sollte, damit alle Formalitäten sorgfältig erledigt werden können. Wenn Sie vor einem Praxisverkauf zu wenig Zeit haben, um in Ruhe und ohne Zeitdruck einen Nachfolger zu finden und die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen, wird die Praxisabgabe nur selten zu den gewünschten Ergebnissen führen. Je früher wir mit der Planung beginnen können, desto besser.
Wir unterstützen Sie bei der Suche nach geeigneten Käufern und vermitteln, sofern es Ihr Wunsch ist und Ihre Praxis geeignet ist, den Kontakt zu seriösen Investoren. Dabei vertreten wir ausschließlich Ihre Interessen. Rechtsanwälte sind nämlich unabhängig, allerdings in jedem Fall parteiisch.
Wir identifizieren das beste Angebot für Sie. Was das beste Angebot ist, machen wir jedoch nicht nur am angebotenen Kaufpreis fest, sondern an vielen weiteren Indikatoren. Insbesondere dann, wenn es Ihr Wunsch sein sollte, auch nach Verkauf noch in der Praxis zahnärztlich tätig zu sein.
Und wenn es am Ende um die vertraglichen Regelungen geht, können Sie sich zurücklehnen und uns die Arbeit überlassen. Denn das ist unsere Kernkompetenz.
Sollten Sie Ihre Praxis in einer eigenen Immobilie betreiben, sind besondere steuerliche Gegebenheiten zu beachten, damit Sie später keine bösen Überraschungen erleben.
Welche Optionen haben Sie als Praxisinhaber?
Was immer Sie vorhaben, unsere Experten beraten Sie.
Praxisverkauf
Der Praxisverkauf oder der Verkauf von Anteilen an einer Zahnarztpraxis ist stets ein komplexes Unterfangen. Es eröffnet diverse Gestaltungsspielräume, die genutzt werden wollen und sollten. Und weil dieses komplexe Unterfangen Fragen aus den Bereichen des Gesellschaftsrechts, des Arbeitsrechts, des Mietrechts und natürlich auch des Steuerrechts und im Einzelfall auch des Erb- und Familienrechts aufwirft, ist es ratsam, bereits im Stadium der Planung eines Praxisverkaufs einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen.
Wichtig ist natürlich, an wen Sie verkaufen. Ob Sie an einen Berufskollegen oder an einen Investor verkaufen möchten, hat erhebliche Auswirkungen auf die Bewertung Ihrer Praxis und die notwendige Abgabestrategie.
Beteiligung
Sie wollen gar nicht die vollständige Praxis, sondern nur Praxisanteile verkaufen? Eine Beteiligung eines Kollegen oder auch eines Investors kann für unternehmerisch denkende Ärzte und Zahnärzte von Interesse sein, da dies die Möglichkeit eröffnet, die Praxis mit Eigen- statt mit Fremdkapital weiterzuentwickeln. Das schafft neue Chancen und zugleich persönliche Freiheit und Sicherheit.
Insbesondere unternehmerisch orientierten Praxisinhabern bietet eine Beteiligung Optionen, welche es vor wenigen Jahren in dieser Form noch gar nicht gab. Soweit von Ihnen gewünscht, können wir Ihnen hierzu bereits seriöse und langfristig verlässliche Partner vermitteln.
Soll ich meine Praxis an einen Investor verkaufen?
Das kann für Praxisabgeber interessant sein, aber auch für Ärzte und Zahnärzte, die ihre Praxis zwar noch nicht abgeben möchten, aber einen Partner suchen, mit dem sie gemeinsam expandieren können. Für Zahnarztpraxen, die mindestens über 3 Behandler verfügen, können Investoren überaus interessante Gesprächspartner sein, weil sie meist auch höhere Preise zahlen, als dies bei einem Verkauf von (Zahn)arzt zu (Zahn)arzt der Fall wäre.
Die Kontaktaufnahme zu einem Investor ist recht einfach und sollte gleichwohl gut vorbereitet sein. Wir schildern Ihnen gerne unsere Erfahrungen mit einzelnen Investoren und vermitteln Ihnen den Kontakt zu den seriösen Marktteilnehmern.
Aber Achtung!
Investoren machen ihr Geschäft seriös und sehr professionell. Umso wichtiger ist es, dass Gespräche mit Investoren gut vorbereitet werden und von Anfang an ebenfalls professionell geführt werden.
Wer meint, diese Gespräche selbst führen zu können, sollte mindestens wissen, was ein EBITDA ist, wie Earn-Out-Klauseln funktionieren, was ein Pay-Out oder ein Trigger-Event ist. Zudem sollte man die steuerlichen Risiken von Earn-Out-Regelungen kennen und wissen, wie man sie umgehen kann. Wer einen der genannten Begriffe nicht kennt, sollte mit einem Berater in solche Gespräche gehen, der mit diesen Begriffen vertraut ist.
EARN-OUT-KLAUSEL
Es sind wenigstens 7 wesentliche Regelungsinhalte einer Earn-out-Klausel zu beachten.
TRIGGER-EVENT
Üblicherweise werden kumulative oder progressive Trigger-Events vereinbart. Wir achten darauf, dass hierbei stets Ihre Interessen gewahrt bleiben.
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit uns.
Wir beraten Sie auch kurzfrsitig per Telefon oder Videocall.
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Gerne prüfen wir für Sie, ob Ihre Praxis für eine Beteiligung oder den Verkauf an einen Investor in Frage kommt.